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   BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96   

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BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96 (https://dejure.org/1997,687)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1997 - IV ZR 179/96 (https://dejure.org/1997,687)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1997 - IV ZR 179/96 (https://dejure.org/1997,687)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBLS § 26 Abs. 3
    Im öffentlichen Dienst beschäftigte Angestellte einer privatisierten Versicherungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBLS § 26 Abs. 3
    Wirksamkeit der Meldung von Angestellten zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 135, 333
  • NJW 1997, 2519
  • NVwZ 1997, 1038 (Ls.)
  • NZA 1997, 827
  • VersR 1997, 1119
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
    c) Nach ständiger Rechtsprechung wird die Geschäftsgrundlage eines Vertrages gebildet durch die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, aber beim Vertragsschluß zutage getretenen, dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen des einen Vertragsteils oder durch entsprechende gemeinsame Vorstellungen beider Vertragspartner, auf denen der Geschäftswille aufbaut (BGHZ 128, 230, 236 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 195/84

    Voraussetzungen der Erhöhung eines Erbbauzinses bei Fehlen einer vertraglichen

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
    In Fällen der Äquivalenzstörung kann die Anpassung des Vertragsinhalts darin bestehen, daß eine Hauptleistung zugunsten des anderen Vertragspartners erhöht wird (vgl. z.B. BGHZ 97, 171, 173 f.).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
    Eine Risikoprüfung finde nicht statt (vgl. BGHZ 103, 370, 381 = VersR 1988, 575 unter I 2 d).
  • BGH, 23.03.1982 - KZR 5/81

    Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
    Danach führt das Fehlen oder die Änderung der Geschäftsgrundlage grundsätzlich nicht zur Auflösung des Vertrages, sondern zur Anpassung seines Inhalts an die veränderten Umstände in einer Form, die den berechtigten Interessen der Parteien Rechnung trägt (BGHZ 89, 226, 238 f.; 83, 251, 254 f.).
  • BGH, 09.04.1970 - KZR 7/69

    Ausschließlichkeitsvereinbarung als Vertrag zugunsten

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
    Ob die Voraussetzungen über das Fehlen der Geschäftsgrundlage gegeben sind, hat der Richter von Amts wegen zu berücksichtigen, ohne daß es der besonderen Geltendmachung durch die benachteiligte Partei bedarf (BGHZ 54, 145, 155).
  • BGH, 15.12.1983 - III ZR 226/82

    Elektrizitätsversorgung in Oldenburg

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
    Danach führt das Fehlen oder die Änderung der Geschäftsgrundlage grundsätzlich nicht zur Auflösung des Vertrages, sondern zur Anpassung seines Inhalts an die veränderten Umstände in einer Form, die den berechtigten Interessen der Parteien Rechnung trägt (BGHZ 89, 226, 238 f.; 83, 251, 254 f.).
  • BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65

    Vorübergehende Unmöglichkeit der Leistung

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
    Aus Gründen der Vertragstreue und der Verkehrssicherheit ist der Vertrag nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten (BGHZ 47, 48, 52).
  • BGH, 12.12.1963 - V BLw 32/63

    Geschäftsgrundlage im Höferecht

    Auszug aus BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
    So kann zum Beispiel die Geschäftsgrundlage eines Mietvertrages auch dann entfallen, wenn der Vermieter notgedrungen oder in gerechtfertigtem Eigeninteresse unvorhergesehene und erhebliche Aufwendungen gemacht hat (vgl. MünchKomm/Roth, § 242 BGB Rdn. 641 mit Bezug auf den Fall BGH LM § 242 BGB Bb Nr. 23; vgl. auch den Fall BGHZ 40, 334).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Welche Anforderungen sich daraus im Einzelfall ergeben, ob insbesondere die Berufung auf eine Rechtsposition rechtsmissbräuchlich erscheint, kann regelmäßig nur mit Hilfe einer umfassenden Bewertung der gesamten Fallumstände entschieden werden, wobei die Interessen aller an einem bestimmten Rechtsverhältnis Beteiligten zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 7. Mai 1997 - IV ZR 179/96, BGHZ 135, 333, 337; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 242 Rn. 7).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Welche Anforderungen sich daraus im Einzelfall ergeben, ob insbesondere die Berufung auf eine Rechtsposition rechtsmissbräuchlich erscheint, kann regelmäßig nur mit Hilfe einer umfassenden Bewertung der gesamten Fallumstände entschieden werden, wobei die Interessen aller an einem bestimmten Rechtsverhältnis Beteiligten zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 7. Mai 1997 - IV ZR 179/96, BGHZ 135, 333, 337; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 242 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2016 - 16 U 5/16

    Verbraucherkreditgeschäft - Vorzeitige Darlehensablösung

    Welche Anforderungen sich daraus im Einzelfall ergeben, ob insbesondere die Berufung auf eine Rechtsposition rechtsmissbräuchlich erscheint, kann regelmäßig nur mit Hilfe einer umfassenden Bewertung der gesamten Fallumstände entschieden werden, wobei die Interessen aller an einem bestimmten Rechtsverhältnis Beteiligten zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 7. Mai 1997 - IV ZR 179/96, BGHZ 135, 333, 337; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 242 Rn. 7).
  • BGH, 24.09.2002 - XI ZR 345/01

    langjährige Geschäftsverbindung begründet keinen Rahmenvertrag

    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluß aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und nicht beanstandeten Vorstellungen des anderen Vertragsteils von dem Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufbaut (BGHZ 128, 230, 236; 135, 333, 338; Senat, Urteil vom 4. November 1997 - XI ZR 261/96, WM 1998, 23, 24 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 137/02

    Pflichten des Käufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den Inhalt

    Die Parteien mögen die gemeinsame Erwartung geteilt haben, daß die Beklagte mit einer Vorfälligkeitsentschädigung belastet werde, auf dieser Vorstellung baut jedoch nicht - wie für die Annahme einer Geschäftsgrundlage erforderlich (BGHZ 128, 230, 236; 135, 333, 338) - der gemeinschaftliche Geschäftswille der Parteien auf.
  • BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 324/99

    Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs

    a) Geschäftsgrundlage sind, wie auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsschluß bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Vertragsparteien oder die dem Geschäftspartner erkennbaren oder von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Fortbestand oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (zuletzt z.B. BGHZ 129, 236, 252; 129, 297, 309; 131, 209, 214; 135, 333, 338, jew. m.w.Nachw.).

    Fehlt diese Grundlage oder ändert sie sich derart, daß der betroffenen Partei das Festhalten an der vereinbarten Regelung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zuzumuten ist, ist der Vertrag grundsätzlich den veränderten Verhältnissen anzupassen (z.B. BGHZ 109, 224, 229; 129, 297, 309; 135, 333, 339, jew. m.w.Nachw.).

  • OLG Stuttgart, 25.03.2024 - 10 U 13/23

    Trotz unwirksamer Abnahmeklausel: Nach 15 Jahren ist Schluss mit der Haftung!

    Denn die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben erfordert eine Abwägung der Interessen aller an dem Rechtsverhältnis Beteiligten mit dem Ziel, als Rechtsfolge aus Gründen der Rechtssicherheit den geringstmöglichen Eingriff eintreten zu lassen (BGH, Urteil vom 7. Mai 1997 - IV ZR 179/96 -, BGHZ 135, 333).
  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 76/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Einen Ausgleich durch Erhöhung von Umlagen hat der Senat in Erwägung gezogen, wenn ein Ungleichgewicht dadurch entsteht, dass bei der Beklagten versicherte, im öffentlichen Dienst beschäftigte Angestellte aufgrund eines Dienstleistungsüberlassungsvertrages für ein privatisiertes Unternehmen tätig sind, ihnen aber keine jüngeren Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nachfolgen (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 1997 - IV ZR 179/96, BGHZ 135, 333, 337 ff. für den Fall der Privatisierung einer öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalt).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die bei Abschluß des Vertrags zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Wegfall gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (vgl. ua. BAG 13. Mai 1997 - 3 AZR 79/96 - AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 1, zu II 3 der Gründe mwN; BGH 7. Mai 1997 - IV ZR 179/86 - BGHZ 135, 333, 338).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 12 U 224/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anspruch der Versorgungskasse auf

    Weiter sei das zitierte Urteil des BGH vom 07.05.1997 (IV ZR 179/96) unzutreffend gewürdigt, das die streitgegenständliche Gegenwertforderung als Erhöhung einer Hauptleistung infolge einer Äquivalenzstörung durch das Ausscheiden eines Beteiligten aus der Umlagegemeinschaft und damit als Preisklausel bewertet habe.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 7. Mai 1997 (IV ZR 179/96, BGHZ 135, 333, juris-Tz. 23) ausgesprochen, dass Anpassungen des Vertragsinhalts im Falle einer Äquivalenzstörung der Satzung der Versorgungsanstalt grundsätzlich nicht fremd seien.

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 68/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 108/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2016 - 10 O 1434/16
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 6 U 193/10

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Inhaltskontrolle der

  • OLG Frankfurt, 03.07.2019 - 23 U 66/18

    Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts trotz fehlerhafter

  • BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05

    Zusatzversorgung - Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer

  • LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08

    Zusatzversorgung Öffentlicher Dienst: Wirksamkeit der Sanierungsgeldregelung der

  • OLG Hamm, 22.11.2012 - 6 U 90/12

    Ansprüche der Eigentümerin einer Bundesautobahn wegen unfallbedingter Schäden

  • OLG Saarbrücken, 13.02.2020 - 4 U 64/17

    Schadensersatzanspruch wegen nicht erfolgten Rückbaus von sog. Entspannungsgräben

  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 127/02

    Pflichten des Verkäufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den

  • OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Inhaltskontrolle der Regelung zur

  • OLG Brandenburg, 22.11.2011 - Kart U 4/09

    Eintritt einer teilweisen Unmöglichkeit beim Hostingvertrag

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 12 U 1/10

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle der Regelung zur

  • OLG Köln, 18.07.2005 - 16 U 12/03

    Ersatzpflicht für "neuartige" Bergschäden trotz Bergschadensverzichts

  • LG Mannheim, 19.06.2009 - 7 O 122/08

    Ausscheiden eines Beteiligten aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der

  • BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 266/02

    Gesamtversorgungsobergrenze - Beiträge zur Zusatzversorgung

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.11.2016 - 10 O 2215/16

    Wirksamkeit von Widerrufen von Darlehensverträgen - "frühestens"-Belehrung

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06

    Bindungswirkung einer Abfindungsvereinbarung aus einem Verkehrsunfall bei sich

  • BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 10/02

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

  • OLG Frankfurt, 16.02.2017 - 3 U 185/15

    Verwirkung des Widerrufsrechts nach vorzeitiger Darlehensrückzahlung

  • LG Oldenburg, 22.02.2006 - 12 O 2271/05
  • OLG Köln, 12.10.2017 - 12 U 174/16

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 204/06

    Ausbeutungsvertrag: Preisanpassung im Rahmen eines langjährigen

  • LG Karlsruhe, 13.02.2009 - 6 O 41/07

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Arbeitgeber-Gruppenbildung zur Erhebung

  • OLG Brandenburg, 06.09.2006 - 7 U 235/97

    Abbrucharbeiten: Erwartete Schrottmenge als Geschäftsgrundlage

  • LG Karlsruhe, 31.03.2008 - 6 O 38/07

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf

  • OLG Köln, 03.02.2021 - 16 U 90/20

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung; Relevanter Zeitpunkt bei

  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 464/01

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

  • LG Karlsruhe, 26.02.2010 - 6 O 136/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch auf Rückzahlung von

  • OLG Bremen, 22.07.2009 - 1 U 11/09

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei alters- oder gebrauchsbedingt stark

  • LG Mannheim, 09.07.2010 - 7 O 265/09

    Wettbewerbsbeschränkung: Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder als

  • OLG Köln, 27.03.2017 - 13 U 10/17
  • LG Mannheim, 30.04.2010 - 7 O 158/08

    Zahlungsansprüche aus Anlass eines Ausscheidens aus einem Dauerschuldverhältnis

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Rechtsprechung
   BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96   

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BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96 (https://dejure.org/1997,1097)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1997 - 3 StR 387/96 (https://dejure.org/1997,1097)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1997 - 3 StR 387/96 (https://dejure.org/1997,1097)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG; Art 5 Abs. 1, 2 GG; § 27 StGB
    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von fremden Texten in der Presse (Bedeutung der Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Pressefreiheit; Möglichkeit der Beihilfe in diesen Fällen)

  • Wolters Kluwer

    Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Unterstützende Tätigkeit eines von der Vereinigung unabhängigen, außenstehenden Dritten - Dritthandeln, welches auf die verbotene Tätigkeit der Vereinigung bezogen und konkret geeignet ist, ...

  • rechtsportal.de

    VereinsG § 20

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 41
  • NJW 1997, 2248
  • NVwZ 1997, 1038 (Ls.)
  • NStZ 1997, 392
  • NStZ 1997, 393
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89

    Radikal (Zeitschrift)

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    Sie kann durch die entsprechende Übernahme der Grundsätze erreicht werden, die in der Rechtsprechung zur selben Frage bei der Anwendung der §§ 129, 129 a StGB entwickelt worden sind (BGHSt 33, 16, 18 f.; BGHR StGB § 129 a III Werben 3 - insoweit in BGHSt 36, 363 nicht abgedruckt -, Werben 5 und Unterstützen 1; BGH NJW 1988, 1677/1678, NJW 1988, 1679; BGH NStZ 1988, 263; OLG Schleswig NJW 1988, 352/353; KG StV 1990, 210/211).

    Im hier gegebenen Fall der Verbreitung fremder Texte muß hinzukommen, daß die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Leserkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BGHSt 36, 363, 371; v. Bubnoff in LK-StGB 11. Aufl. § 129 Rdn. 57).

    Dabei kommt es im Falle periodisch erscheinender Presseerzeugnisse entscheidend auf die einzelne Ausgabe ("Tatausgabe") an, in welcher der fremde Text veröffentlicht wird (BGHSt 36, 363, 371).

    Die Täterschaft oder Teilnahme an den durch die Veröffentlichung begangenen allgemeinen Straftaten bestimmt sich vielmehr nach allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen (§ 11 Abs. 1 BayPrG; vgl. BGHSt 36, 363, 367, 371).

    Hat der Angeklagte sich - was nach dem Urteil offen bleibt - in den übrigen Fällen nicht an der Herstellung der Ausgabe beteiligt, sondern sich auf eine formal nach außen hin eingenommene Stellung des presserechtlich verantwortlichen Redakteurs zurückgezogen und die übrigen Mitglieder des "Teams" gewähren lassen, kommt Beihilfe zu der von den übrigen Team-Mitgliedern begangenen Zuwiderhandlungen gegen das Betätigungsverbot in Betracht (vgl. BGHSt 36, 363, 368, 371 für einen vergleichbaren Fall nach § 129 a StGB).

    Bei solchen Sachverhaltsgestaltungen ist ebenso wie bei werbender und unterstützender Tätigkeit im Bereich der §§ 129, 129 a StGB Beihilfe rechtlich möglich (vgl. BGHSt 36, 363, 368, 371; v. Bubnoff in LK-StGB 11. Aufl. § 129 Rdn. 57; offen gelassen für die § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG vergleichbare Bestimmung in §§ 42, 47 BVerfGG a.F.: BGH NJW 1960, 1772, 1773; BGH, Urteil vom 4. Juni 1964 - 3 StR 13/64 - insoweit in NJW 1964, 1681 nicht abgedruckt).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    Die grundlegende Bedeutung der grundrechtlich geschützten Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und die daraus folgende Notwendigkeit, die sie beschränkenden allgemeinen Gesetze (Art. 5 Abs. 2 GG), zu denen auch § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG gehört, im Lichte dieses Grundrechts einschränkend auszulegen (vgl. BVerfGE 7, 198, 210 f.; 71, 206, 214; 85, 1, 16 st.Rspr.; vgl. Schulze-Fielitz in Dreier GG, 1996, Art. 5 Rdn. 126 m.w.Nachw.), verlangen für diesen Bereich eine konkretisierende Eingrenzung des Begriffs der Verbotszuwiderhandlung im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG.

    bb) Die dargelegten engeren Voraussetzungen für die Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG hat das Landgericht der Sache nach festgestellt, ohne daß dem unter Beachtung des Gebots, die Meinungs- und Pressefreiheit bereits bei der Auslegung und Deutung von Äußerungen zu berücksichtigen (vgl. u.a. BVerfGE 85, 1, 13 f.; 94, 1 bis 12), in den unmittelbar die PKK/ERNK betreffenden Fällen (B I 2 a, 3 b, 5, 6, 8, 10) rechtliche Bedenken entgegenstehen.

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    Sie kann durch die entsprechende Übernahme der Grundsätze erreicht werden, die in der Rechtsprechung zur selben Frage bei der Anwendung der §§ 129, 129 a StGB entwickelt worden sind (BGHSt 33, 16, 18 f.; BGHR StGB § 129 a III Werben 3 - insoweit in BGHSt 36, 363 nicht abgedruckt -, Werben 5 und Unterstützen 1; BGH NJW 1988, 1677/1678, NJW 1988, 1679; BGH NStZ 1988, 263; OLG Schleswig NJW 1988, 352/353; KG StV 1990, 210/211).

    Danach muß ein Text, um dessen fördernde Wirkung für die verbotene Tätigkeit der Vereinigung es geht, objektiv geeignet sein, von den angesprochenen Adressaten als Werbung oder Unterstützung der Vereinstätigkeit aufgefaßt zu werden (BGHSt 33, 16, 18 f.).

  • BayObLG, 06.11.1995 - 3 St ObWs 2/95
    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    Unter Berufung auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in NStZ-RR 1996, 121 ist die Strafkammer davon ausgegangen, daß die ARGK, obwohl im verfügenden Teil der Verbotsverfügung vom 23. November 1993 nicht genannt, von dem gegen die PKK/ERNK gerichteten Betätigungsverbot mit umfaßt sei.

    Denn auch die Verbreitung von Erklärungen nicht verbotener Organisationsteile kann ebenso wie die Verbreitung von Erklärungen unbeteiligter Dritter, je nach ihrem Inhalt, geeignet sein, eine die verbotene Tätigkeit der PKK/ERNK fördernde Wirkung zu erzielen (in diesem Sinn wohl auch BayObLG NStZ-RR 1996, 121).

  • BayObLG, 27.07.1982 - RReg. 4 St 41/82
    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    Gemeint ist damit wohl die Stellung als verantwortlicher Redakteur (§ 5 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 2 BayPrG), der vom Verleger tatsächlich beauftragt ist und kraft dieser Stellung im Sinne eines Vetorechts darüber verfügen kann, ob ein Beitrag veröffentlicht wird oder eine Publikation wegen ihres strafbaren Inhalts unterbleibt (vgl. für viele BayObLG NStZ 1983, 126, 127; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. § 13 Rdn. 23 a, 24 m.Nachw.).

    Zudem begründet sie weder eine Täterschaftsvermutung noch eine Last, den Entlastungsbeweis zu führen, und ändert an der Verpflichtung der Strafgerichte nichts, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären (vgl. BayObLG NStZ 1983, 126, 127; Löffler, Presserecht Bd. I 3. Aufl. § 20 LPG Rdn. 146).

  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    Da die Feststellungen jedoch jeweils die Bewertung als Beihilfe zum Vergehen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG tragen, war der Angeklagte nach dem insoweit entsprechend anwendbaren Zweifelssatz (BGHSt 23, 203, 206) in sieben Fällen der Beihilfe schuldig zu sprechen.
  • BGH, 04.08.1995 - 2 BJs 183/91

    Kriminelle Vereinigung - Terroristische Vereinigung - Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    Solche Dokumentationen dienen der umfassenden Information über das Zeitgeschehen und sind vom verfassungsrechtlich abgesicherten Zweck der Pressefreiheit auch dann gedeckt, wenn sie Äußerungen von verbotenen oder mit einem Betätigungsverbot belegten Vereinigungen zum Inhalt haben (BGH NJW 1995, 3395, 3396; vgl. auch § 86 Abs. 3, § 130 Abs. 5, § 130 a Abs. 3 StGB).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    Die grundlegende Bedeutung der grundrechtlich geschützten Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und die daraus folgende Notwendigkeit, die sie beschränkenden allgemeinen Gesetze (Art. 5 Abs. 2 GG), zu denen auch § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG gehört, im Lichte dieses Grundrechts einschränkend auszulegen (vgl. BVerfGE 7, 198, 210 f.; 71, 206, 214; 85, 1, 16 st.Rspr.; vgl. Schulze-Fielitz in Dreier GG, 1996, Art. 5 Rdn. 126 m.w.Nachw.), verlangen für diesen Bereich eine konkretisierende Eingrenzung des Begriffs der Verbotszuwiderhandlung im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG.
  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    Die grundlegende Bedeutung der grundrechtlich geschützten Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und die daraus folgende Notwendigkeit, die sie beschränkenden allgemeinen Gesetze (Art. 5 Abs. 2 GG), zu denen auch § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG gehört, im Lichte dieses Grundrechts einschränkend auszulegen (vgl. BVerfGE 7, 198, 210 f.; 71, 206, 214; 85, 1, 16 st.Rspr.; vgl. Schulze-Fielitz in Dreier GG, 1996, Art. 5 Rdn. 126 m.w.Nachw.), verlangen für diesen Bereich eine konkretisierende Eingrenzung des Begriffs der Verbotszuwiderhandlung im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG.
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
    bb) Die dargelegten engeren Voraussetzungen für die Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG hat das Landgericht der Sache nach festgestellt, ohne daß dem unter Beachtung des Gebots, die Meinungs- und Pressefreiheit bereits bei der Auslegung und Deutung von Äußerungen zu berücksichtigen (vgl. u.a. BVerfGE 85, 1, 13 f.; 94, 1 bis 12), in den unmittelbar die PKK/ERNK betreffenden Fällen (B I 2 a, 3 b, 5, 6, 8, 10) rechtliche Bedenken entgegenstehen.
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54

    Kreis der wegen Betätigung für eine verfassungsfeindliche Vereinigung strafbaren

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

  • BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71

    Betätigung als Mitglied einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig

  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 34/64
  • BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 167/86

    Unterstützen einer terroristischen Vereinigung

  • BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 13/87

    Herstellen und Verbreiten einer Druckschrift

  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 24/60
  • OLG Schleswig, 30.10.1987 - 2 OJs 11/87
  • BGH, 04.06.1964 - 3 StR 13/64

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit - Tätigkeit eines Richters in der

  • KG, 01.12.1989 - ER 30/89
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    z.B. Brammsen JZ 1989, 71, 78; Fahl NStZ 1997, 392; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 212 Rn. 15 f.; Geppert Jura 2001, 55, 59; SSW-StGB/Momsen § 212 Rn. 12; Paeffgen, FS für Puppe, 791, 797 Fn. 25, 798 Fn. 30; NKStGB/ Puppe, 3. Aufl., § 212 Rn. 97 ff.; Rissing-van Saan, FS für Geppert, 497, 505 f., 510; Roxin, Strafrecht AT, Bd. I, 4. Aufl., § 12 Rn. 79 ff.; MünchKommStGB/Schneider § 212 Rn. 48 f.; SK-StGB/Sinn § 212 Rn. 35; Trück NStZ 2005, 233, 234 f.; Verrel NStZ 2004, 233 ff.; vgl. auch Altvater NStZ 2005, 22, 23), allerdings auch gemeint, in Fällen des Unterlassens bestünden "generell keine psychologisch vergleichbaren Hemmschwellen vor einem Tötungsvorsatz" (BGH, Urteil vom 7. November 1991 - 4 StR 451/91, NJW 1992, 583, 584; dazu Puppe NStZ 1992, 576, 577: "Anfang vom Ende der Hemmschwellentheorie").
  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 464/09

    Nichtanzeige geplanter Straftaten (Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat;

    So hat der Bundesgerichtshof bereits für Täterschaft und Teilnahme (vgl. BGHSt 31, 136, 138; 43, 41, 53; BGH NStZ-RR 1997, 297), Vorsatz und Fahrlässigkeit (vgl. BGHSt 32, 48, 57) sowie insbesondere für die Beteiligung an der Begehungstat und unterlassene Hilfeleistung (vgl. BGHSt 39, 164, 166) entschieden (zum Verhältnis § 323a StGB und Rauschtat vgl. Fischer aaO § 323a Rdn. 11a ff.).
  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

    Diese belegen zum einen eine Mehrzahl derartiger Äußerungen des Beschuldigten; zum anderen ist allein schon aus den Gesamtumständen seiner Besuche und Aktivitäten in dem Chatroom für alle anderen dortigen Besucher sein befürwortendes Eintreten für die Inhalte der von ihm verbreiteten Dateien unverkennbar (vgl. BGHSt 43, 41, 46).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Setzen von Hyperlinks auf

    Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung müssen jedoch die sie beschränkenden allgemeinen Gesetze (Art. 5 Abs. 2 GG) ihrerseits im Lichte der Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG einschränkend ausgelegt werden (st. Rspr., z. B. BVerfG NJW 1986, 1239; 1992, 1439; BGH NStZ 1997, 393, 394 m. w. N.).
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    In den bisher im Verfahren ergangenen Beschlüssen des Ermittlungsrichters und auch in der Anklageschrift (im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen) wurde insoweit maßgeblich auf zwei zu § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VereinsG ergangene Entscheidungen des BGH (Urt. v. 09.04.1997 - 3 StR 387/96 = NStZ 1997, 393; Urt. v. 09.04.1997 - 3 StR 584/96 = NStZ-RR 1997, 282) abgestellt, die ihrerseits die zu den §§ 129, 129a StGB entwickelten Grundsätze (etwa BGH, Beschl. v. 24.08.1987 - 1 BJs 167/86 - 4 StB 18/87 = NJW 1988, 1677 - mittlerweile aufgrund geänderter Gesetzeslage ausdrücklich aufgegeben durch BGH, Beschl. v. 16.05.2007 - AK 6/07, StB 3/07 = NJW 2007, 2782 f.) übertragen haben.

    - ein Artikel "objektiv geeignet [ist], von den angesprochene Adressaten als Werbung oder Unterstützung der Vereinstätigkeit aufgefaßt zu werden" (BGH NStZ 1997, 393, 394; NStZ-RR 1997, 282),.

    - "die Zielrichtung auf Unterstützung der verbotenen Vereinstätigkeit eindeutig erkennbar" ist (BGH NStZ 1997, 393, 394),.

    - "sich die Publizierenden die Sache der vom Verbot betroffenen Vereinigung zu eigen machen, indem sie sich mit der Veröffentlichung gleichsam als Sprachrohr in deren Dienst stellen" (BGH NStZ 1997, 393, 394),.

  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04

    Strafrechtliche Ahndung einer "Selbstbezichtigung" von PKK-Sympathisanten als

    Eine Einbeziehung außenstehender Dritter setzt nach dieser Rechtsprechung ein gerade unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erhebliches Verhalten voraus (vgl. BGHSt 42, 30 ; 43, 312 ; BGH, NJW 1997, S. 2248 ; NJW 1997, S. 2251 ; NStZ 1997, S. 497 ; NJW 2002, S. 2190 ; NJW 2003, S. 2621 ).

    Dazu gehöre grundsätzlich auch die Propagandatätigkeit im Sinne der so genannten Sympathiewerbung für die vom Verbot betroffene Vereinigung (vgl. BGH, NJW 1997, S. 2248 ).

    Im Falle der Verbreitung von Presseerzeugnissen reiche es hierfür nicht aus, wenn lediglich ohne Bezug auf die Vereinigung inhaltlich die gleichen Ziele wie von dieser vertreten würden (vgl. BGH, NJW 1997, S. 2248 ).

  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08

    Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot;

    Werden fremde Texte verbreitet, muss hinzukommen, dass die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Zuschauerkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97, 1 BvR 2180/98 und 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 709 , 711 f., 712 f.; BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 31 und vom 9. April 1997 - 3 StR 387/96 - BGHSt 43, 41 ; Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 514/01 - NJW 2002, 2190 ).
  • BGH, 13.01.2010 - 5 StR 464/09

    Anfragebeschluss; Nichtanzeige geplanter Straftaten (normatives Stufenverhältnis

    Eine entsprechende normative Differenz hat der Bundesgerichtshof beispielsweise bereits für Täterschaft und Teilnahme (vgl. BGHSt 31, 136, 137; 43, 41, 53; NStZ-RR 1997, 297), Vorsatz und Fahrlässigkeit (vgl. BGHSt 32, 48, 57) sowie insbesondere der Beteiligung an der Begehungstat und unterlassener Hilfeleistung (vgl. BGHSt 39, 164, 166) ausreichen lassen (zum Verhältnis § 323a StGB und Rauschtat vgl. Fischer aaO § 323a Rdn. 11a ff.).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08

    Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt

    Werden fremde Texte verbreitet, muss hinzukommen, dass die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Zuschauerkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97, 1 BvR 2180/98 und 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 709 , 711 f., 712 f.; BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 31 und vom 9. April 1997 - 3 StR 387/96 - BGHSt 43, 41 ; Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 514/01 - NJW 2002, 2190 ).
  • OLG Stuttgart, 12.06.2023 - 2 Ws 2/23

    Anklage wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot zugelassen

    Die Grenze zur Strafbarkeit bei der Wiedergabe fremder Texte ist aber überschritten, wenn die Information der Öffentlichkeit über Propagandatexte verbotener Vereinigungen nur ein Vorwand ist, um in Wahrheit die mit den Texten angestrebte propagandistische Wirkung für die dem Verbot unterliegende Vereinigung zu erzielen (BGH, Urteil v. 09.04.1997, 3 StR 387/96).
  • BVerwG, 14.05.2009 - 6 VR 3.08

    Eilanträge eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung des BMI

  • LG München I, 24.05.2018 - 18 Qs 3/18

    Kennzeichen iSd Vereinsgesetzes

  • BVerwG, 14.05.2009 - 6 VR 4.08

    Eilanträge eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung des BMI

  • BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Voraussetzungen

  • BGH, 27.06.1997 - StB 7/97
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Rechtsprechung
   BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2405
BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96 (https://dejure.org/1997,2405)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1997 - 3 StR 607/96 (https://dejure.org/1997,2405)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 (https://dejure.org/1997,2405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2251
  • NVwZ 1997, 1038 (Ls.)
  • StV 1997, 594
  • StV 1998, 138 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96
    Eine weitergehende Auslegung dieser Strafvorschrift wäre auch im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 340, 341 sowie zu §§ 42, 47 BVerfGG a.F. BVerfGE 25, 44, 55) bedenklich.

    Erfaßt werden alle Tätigkeiten, die unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erheblich sind (vgl. im einzelnen Senatsentscheidung NStZ 1996, 340, 341 m. zust. Anm. Scholz NStZ 1996, 602 ; zur Veröffentlichung in BGHSt 42, 30 vorgesehen).

    Dabei reicht es aus, daß die Handlungsweise des Täters konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Wirkung hervorzurufen (BGH NStZ 1996, 340, 341).

  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96
    Eine weitergehende Auslegung dieser Strafvorschrift wäre auch im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 340, 341 sowie zu §§ 42, 47 BVerfGG a.F. BVerfGE 25, 44, 55) bedenklich.
  • BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96
    c) Diese Auffassung steht auch im Einklang mit früherer Rechtsprechung des Senats zu vergleichbaren Fällen von Verstößen gegen das KPD-Verbot, welche seinerzeit durch die §§ 42, 47 BVerfGG a.F. strafrechtlich erfaßt wurden (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 15. Juli 1964 - 3 StR 12/64 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04

    Strafrechtliche Ahndung einer "Selbstbezichtigung" von PKK-Sympathisanten als

    Eine Einbeziehung außenstehender Dritter setzt nach dieser Rechtsprechung ein gerade unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erhebliches Verhalten voraus (vgl. BGHSt 42, 30 ; 43, 312 ; BGH, NJW 1997, S. 2248 ; NJW 1997, S. 2251 ; NStZ 1997, S. 497 ; NJW 2002, S. 2190 ; NJW 2003, S. 2621 ).
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02

    BGH bestätigt Verurteilung wegen PKK-Solidarisierungskampagne

    Mangels Außenwirkung stelle das bloße Vorrätighalten, solange es nicht zu Verbreitungsakten gekommen sei, noch keinen ausreichenden Förderungsbeitrag dar (BGH NJW 1997, 2251 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2019 - 5 E 276/18

    Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen als tiefgreifender

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97 -, juris, Rn. 23 ff.; BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2009 - 6 VR 3.08 u. a. -, juris, Rn. 11; BGH, Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 -, juris, Rn. 6, sowie Beschluss vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99 -, juris, Rn. 15 f.; Groh, VereinsG, 2012, § 20 Rn. 17 ff.; Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, § 20 VereinsG Rn. 59 ff.

    vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 -, juris, Rn. 7; Heinrich, in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl. 2017, § 20 VereinsG Rn. 85; Groh, VereinsG, 2012, § 20 Rn. 19; Roth, in: Schenke/ Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, § 20 VereinsG Rn. 63.

  • BGH, 07.05.1997 - 3 StR 185/97

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch

    Bei der Weite des Tatbestands nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG muß dem Umstand, daß der Versuch der Verbotszuwiderhandlung nicht mit Strafe bedroht ist, durch einschränkende Anwendung der Strafnorm Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 14.01.1998 - 3 StR 667/97

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es bei der Beurteilung der Handlungsweise eines außenstehenden Dritten darauf an, ob seinem Verhalten eine gewisse Außenwirkung zukommt, aus der ein (objektiver) Bezug des Dritten zur Vereinstätigkeit erkennbar wird (BGHR VereinsG § 20 I 4 Dritthandeln 1).
  • BGH, 03.09.1997 - 3 StR 410/97

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Propagierung von

    Soweit es um unterstützende Handlungen durch außenstehende Dritte im Bereich der Propaganda für eine mit einem Betätigungsverbot belegte Vereinigung geht, setzt die vollendete Verbotszuwiderhandlung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz voraus, daß der Täter mit seiner eigenen werbenden Tätigkeit irgendwie nach außen hervorgetreten ist oder einen nach außen wirkenden Beitrag zu der von anderen organisierten Propagierung der Ideen und Parolen der verbotenen Vereinigung geleistet hat (vgl. BGH NJW 1997, 2251).
  • BGH, 16.07.1997 - 3 StR 314/97

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot -

    Vielmehr muß bei der Weite des Tatbestands nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG dem Umstand, daß der Versuch der Verbotszuwiderhandlung nicht mit Strafe bedroht ist, durch einschränkende Anwendung der Strafnorm Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97

    Betätigung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) im Geltungsbereich des

    Bei der Weite des Tatbestands nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG muß dem Umstand, daß der Versuch der Verbotszuwiderhandlung nicht mit Strafe bedroht ist, durch einschränkende Anwendung der Strafnorm Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Mai 1997 - 3 StR 185/97 - und Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 17.10.1997 - 3 StR 488/97

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Unterstützende

    Vielmehr muß bei der Weite des Tatbestands nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG dem Umstand, daß der Versuch der Verbotszuwiderhandlung nicht mit Strafe bedroht ist, durch einschränkende Anwendung der Strafnorm Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96, BGHR VereinsG § 20 I Nr. 4 Dritthandeln 1).
  • BGH, 21.01.1998 - 3 StR 660/97

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot -

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es bei der Beurteilung der Handlungsweise eines außenstehenden Dritten darauf an, ob seinem Verhalten eine gewisse Außenwirkung zukommt, aus der ein (objektiver) Bezug des Dritten zur Vereinstätigkeit erkennbar wird (BGHR VereinsG § 20 I 4 Dritthandeln 1).
  • BGH, 27.08.1997 - 3 StR 420/97

    Tatbestandsvoraussetzungen des Verstoßes gegen ein Betätigungsverbot nach dem

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.12.1996 - 2 U 21/96   

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https://dejure.org/1996,10888
OLG Brandenburg, 17.12.1996 - 2 U 21/96 (https://dejure.org/1996,10888)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.1996 - 2 U 21/96 (https://dejure.org/1996,10888)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 1996 - 2 U 21/96 (https://dejure.org/1996,10888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Richtiger Anspruchsgegner bei Auflösung der ursprünglich haftpflichtigen Körperschaft; Rechtsnachfolge eines aufgelösten Landkreises; Kompetenzen eines Kreises im Hinblick auf ein Baugenehmigungsverfahren betreffend eine angehörige Gemeinde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 1038 (Ls.)
  • NJ 1997, 222
 
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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.01.1997 - 4St RR 226/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8085
BayObLG, 07.01.1997 - 4St RR 226/96 (https://dejure.org/1997,8085)
BayObLG, Entscheidung vom 07.01.1997 - 4St RR 226/96 (https://dejure.org/1997,8085)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Januar 1997 - 4St RR 226/96 (https://dejure.org/1997,8085)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Abfallbegriff bei Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Schrottfahrzeuge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3255 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 1038
  • BayObLGSt 1997, 11
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 09.03.1995 - 3 ObOWi 19/95

    Schrottfahrzeuge; Flüssigkeit; Umweltgefährdung; Abfall

    Auszug aus BayObLG, 07.01.1997 - 4St RR 226/96
    Das Ausschlachten stellt keinen Gebrauch des Fahrzeugs zu seinem ursprünglichen Verwendungszweck dar (vgl. BayObLGSt 1995, 50, 51 m.w.N.).

    Hinsichtlich der Beurteilung der abgestellten Fahrzeuge als Abfall wird im Rahmen des objektiven Abfallbegriffs im Hinblick auf das festgestellte teilweise sehr hohe Alter der Fahrzeuge auch das Gefährdungspotential umweltgefährdender Flüssigkeiten nochmals zu prüfen und dabei die Entscheidung des Senats in BayObLGSt 1995, 50, 52 zu beachten sein.

  • BayObLG, 25.10.1995 - 3 ObOWi 97/95
    Auszug aus BayObLG, 07.01.1997 - 4St RR 226/96
    Beim Lagern von Abfall außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlage beginnt die Verjährungsfrist von 3 Jahren mit der Beendigung der Ausführungshandlung, hier also mit dem Abstellen (vgl. BayObLGSt 1993, 108 ff., 1995, 178 = NVwZ-RR 1996, 145).

    Die Beurteilung der Frage, ob die am 5.2.1988 festgestellten Gegenstände bereits vor dem 23.4.1985 Abfall waren und ob diese Gegenstände mit den am 15.3.1995 festgestellten identisch sind, bleibt nämlich als für den Schuldspruch erforderliche Feststellung dem Tatrichter vorbehalten (BayObLGSt 1995, 178, 179).

  • BayObLG, 04.12.1992 - 3 ObOWi 106/92

    Abfall; Abfallqualifikation; Schrottfahrzeug; Autowrack; Beeinträchtigung;

    Auszug aus BayObLG, 07.01.1997 - 4St RR 226/96
    Die bloße Möglichkeit der Gefahrenabwehr auf andere Weise als durch Entsorgung stellt nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AbfG kein negatives Abgrenzungskriterium des objektiven Abfallbegriffes nach altem Recht dar (vgl. BayObLGSt 1992, 144, 148 = NuR 1993, 450, 452).
  • BayObLG, 14.07.1993 - 3 ObOWi 57/93
    Auszug aus BayObLG, 07.01.1997 - 4St RR 226/96
    Beim Lagern von Abfall außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlage beginnt die Verjährungsfrist von 3 Jahren mit der Beendigung der Ausführungshandlung, hier also mit dem Abstellen (vgl. BayObLGSt 1993, 108 ff., 1995, 178 = NVwZ-RR 1996, 145).
  • BayObLG, 24.05.1993 - 3 ObOWi 40/93
    Auszug aus BayObLG, 07.01.1997 - 4St RR 226/96
    Die für den objektiven Abfallbegriff weiter erforderliche Umweltgefährdung hat der Tatrichter in der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds gesehen, das zu den anerkannten Schutzgütern zählt (vgl. BayObLGSt 1993, 78 = NuR 1993, 453 ).
  • OLG Köln, 19.06.2002 - Ss 92/02

    Lagerung von Abfällen verschiedenster Art auf einem Betriebsgelände ohne

    Soweit in § 3 Abs. 3 KrW-/AbfG Kriterien genannt werden, die zu einer Fiktion oder Vermutung führen könnten (vgl. dazu Nachw. bei Lenckner/Heine, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 326 Rdnr. 2c), kann die Regelung im Ordnungswidrigkeitenrecht oder Strafrecht nicht die Wirkung entfalten, dass der positive Nachweis der Begriffsmerkmale entbehrlich wäre (Lenckner/Heine a.a.O. § 326 Rdnr. 2 g m. w. Nachw.; Steindorf a.a.O. Rdnr. 38; Steindorf, in: Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 326 Rdnr. 30 f., 68; Kloepfer/Vierhaus, Umweltstrafrecht, 2. Aufl., Rdnr 128; a.A. [in nicht tragenden Erwägungen] wohl BayObLGSt 1997, 11 [15] = NVwZ 1997, 1038 [1040] = StraFo 1997, 146 [148] = NuR 1997, 391; BayObLGSt 1998, 60 = NVwZ 1999, 570 = NuR 1998, 446).
  • BayObLG, 17.04.1998 - 3 ObOWi 43/98

    Verwertung und Beseitigung von Abfällen

    Dabei ist auf die bewegliche Sache als Ganzes abzustellen (vgl. BayObLGSt 1997, 11/13) und nicht auf etwa ausgeschlachtete Einzelteile.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.04.1997 - 13 W 168/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11724
OLG Karlsruhe, 01.04.1997 - 13 W 168/96 (https://dejure.org/1997,11724)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.04.1997 - 13 W 168/96 (https://dejure.org/1997,11724)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. April 1997 - 13 W 168/96 (https://dejure.org/1997,11724)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1992
  • NVwZ 1997, 1038 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Berlin, 19.07.2000 - L 9 KR 88/98

    Erstattung der Kosten für eine privatärztliche Behandlung; Unaufschiebbare

    Insoweit verweise sie auch auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe 13 W 168/96.

    Nichts anderes ergibt sich aus der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des OLG Karlsruhe - 13 W 168/96 -, Beschluss vom 1. April 1997 (NJW 1997, S. 1992).

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